München, 21.04.2020
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
sehr geehrter Herr Bundesminister Hubertus Heil,
Filmschaffende brauchen Hilfe, die bei ihnen ankommt.
Filmschaffende sind in der Regel auf Produktionsdauer Beschäftigte. lhre Beschäftigungs- verhältnisse dauern meist nur wenige Wochen an, manchmal auch nur einige oder einzelne Tage.
a. Die Vorteile der Kurzarbeiterregelungen kommen bei ihnen nicht an:
Viele Festangestellte profitieren von den Regelungen zur Kurzarbeit – Filmschaffende aber in den wenigsten Fällen, da Kurzarbeit grundsätzlich nur für sich in Vorbereitung befindende oder laufende Produktionen in Frage kommt. Das traf Mitte März aber erst auf wenige Produktionen zu. In diesen Fällen wird Kurzarbeit – wenn überhaupt – nur für die Restlaufzeit des befristeten Beschäftigungsverhältnisses angeordnet oder angeboten. Nach Ablauf der Kurzarbeit sind Filmschaffende also nicht weiterhin in Beschäftigung, sondern arbeitslos.
b. Filmschaffende haben überwiegend keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (mehr) :