Initiative Fair Film fordert Verbesserung für das FFG

Liebe Claudia Roth, soziale Standards dürfen in ihrer Reform nicht unter den Tisch fallen!

Claudia Roth

Bild: Hans Albrecht Lusznat

 

Die Initiative Fair Film, zu der auch die VRFF Freie und viele unserer Kooperationsverbände gehören, hat in einem Brief vom 7. November an die Kulturstaatsministerin Claudia Roth für die Neufassung des Filmförderungsgesetzes eine Reihe von Forderungen für soziale Nachhaltigkeit angemahnt. Diese waren bereits in einem Schreiben vom 26.Mai erhoben worden:

http://initiative-fair-film.de/Brief_der_Initiative_Fair_Film_26.05.23.pdf

Von den Forderungen findet sich bisher aber nichts in der Mitte September vorgestellten Reform des FFG wieder, weshalb die Initiative Fair Film wieder aktiv wurde und nochmals darauf drängt, daß die geforderten Verbesserungen ins Gesetz aufgenommen werden. Demnach soll für geförderte Filme der Manteltarifvertrag TV FFS verbindlich werden. Die Forderungen finden sich im Detail in oben genanntem PDF.

  1. Mehrarbeitsregelung auch für Selbstständige und Freiberufler. Mehrarbeitsregelungen müssen auch für pauschal bezahlte Selbstständige zur Anwendung kommen (Regie, Kamera, Szenenbild, Kostümbild usw.). Dies ist in den Kalkulationen zu berücksichtigen.
  2. Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige und Freiberufler. Für Selbstständige soll eine freiwillige Arbeitslosenversicherung als soziale Sicherung verbindlich ergänzt werden. Dies ist in den Kalkulationen zu berücksichtigen.
  3. Anhebung des Tagessatzes von Selbstständigen um mindestens 40% eines vergleichbaren Tarifhonorars. Bei Gewerken, die im Gagentarifvertrag nicht gelistet sind, gelten die Gagenempfehlungen der Berufsverbände. Dies ist in den Kalkulationen zu berücksichtigen.
  4. Anerkennung der in GVR und Tarifverträgen vereinbarten urheberrechtlichen Erlösbeteiligungen als vorabzugsfähige Kosten. Urhebern und weiteren Berechtigten stehen nach gemeinsamen Vergütungsregeln und tarifvertraglichen Regeln Erlösbeteiligungen zu.