Mundraub am Set!

19. Oktober 2023

Mundraub am Set

Filmschaffenden werden regelmäßig bis zu 12 Euro täglich für „Catering am Set“ vom Lohn abgezogen. Gleichzeitig erhalten sie oft keine Spesen (Verpflegungsmehraufwand). Dieses Vorgehen unterläuft die gesetzlichen und tariflichen Regelungen. Für die VRFF BG FREIE ist das „Mundraub am Set“. Sie fordert eine Spesenzahlung für jeden Drehtag über acht Stunden durch entsprechend eindeutige Formulierungen im neuen TV FFS (Tarifvertrag Film- und Fernsehschaffende).
Catering am Set, in der Branche als Erleichterung und zur Beschleunigung der Essenszeiten eingeführt, lassen sich viele Firmen mittlerweile von den Filmschaffenden bezahlen, indem sie den Lohn (!) kürzen, statt Spesen auszuzahlen, mit denen das Catering verrechnet werden könnte. Spesenzahlung ist gesetzlich und tarifvertraglich geboten. Die Unterschreitung der Mindestregelungen des TV FFS ist ungesetzlich. Dies betrifft auch das Tagegeld. Eine Unterscheidung von Dienstreise und „Dienstgang“ am Ort gibt es nicht mehr. Für die Abwesenheit von der Wohnung am Wohnort von mehr als 8 Stunden muss deswegen eine Spesenpauschale von aktuell 14 Euro gezahlt werden. (Bild: HA.Lusznat)

 

Die VRFF BG Freie fordert:

Spesenzahlung für jeden Drehtag über acht Stunden im neuen TV FFS!